Wir bieten bundesweit anwaltliche Vertretung und Beratung in allen Bereichen des Pferderechts. Erfahrung, fundiertes Fachwissen, engagierte Betreuung rund um das Pferderecht, kontinuierliche Weiterbildung und langjährige Erfahrung im Reitsport sind die Grundlagen unserer primär auf das Pferderecht ausgerichteten anwaltlichen Tätigkeit. Anwälte für Pferderecht finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe. Entfernungen spielen aber heutzutage dank modernster Technik für die rechtliche Beratung im Pferderecht keine Rolle mehr. Daher vertreten wir problemlos bundesweit und dank sehr guter Englischkenntnisse sogar weltweit auf diesem Gebiet!
Was passiert im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit? Wer regelt Ihre Angelegenheiten? Wie stellen Sie sich Ihre medizinische Behandlung vor? Eine gute Vorsorge schafft innere Ruhe und erleichtert Ihren Vertrauenspersonen im Ernstfall die Handlungsfähigkeit ungemein. Vertrauen Sie nicht den allgemein gehaltenen Vordrucken, lassen Sie sich individuell und persönlich beraten! Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam Vorsorgevollmachten/ Generalvollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen oder Unternehmervollmachten uä. Im persönlichen Gespräch finden wir die Lösung um Ihre Vorstellungen rechtssicher zu formulieren. Sprechen Sie uns an!
Gern beraten und vertreten wir sie auch in allen Fragen des Zivilrechts. Dabei prüfen wir Ihre Verträge und machen die entsprechenden Ansprüche geltend oder wehren entsprechende Ansprüche ab. Unsere Leistungen umfassen dabei zum Beispiel das Allgemeine Schuldrecht, AGB-Recht, Besonderes Schuldrecht (z.B.Kauf-, Dienst-, Darlehens-, Verbraucherdarlehens- und Bürgerschaftsverträge), insb. Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsrechte bei Kauf- und Werkverträgen oder auch das Eintreiben von Forderungen. Von einer Erstberatung über das Verfassen von Schreiben bis zum Führen von Prozessen sind wir für Sie da. Gerne beraten wir Sie zuvor über jeden einzelnen Schritt und die Möglichkeiten, die Sie aufgrund aktueller Rechtsprechung haben.
Wir sind eine hochspezialisierte kleine Kanzlei in Bad Salzuflen, NRW. Erfahrung, fundiertes Fachwissen, engagierte Betreuung rund um das Pferderecht, kontinuierliche Weiterbildung und langjährige Erfahrung im Reitsport sind die Grundlagen unserer primär auf das Pferderecht ausgerichteten anwaltlichen Tätigkeit. Das Pferderecht hat viele Facetten, es umfasst alle drei Rechtsgebiete (Zivilrecht, Straftrecht und Verwaltungsrecht). Wir vertreten Sie gern, in jedem Bereich unabhängig von der Streitwerthöhe. Wir bieten rechtliche Beratung für Pferdehalter/Eigentümer/Besitzer, Reitvereine, Zuchtverbände, Pensionsstallinhaber, Tierärzte, Hufschmiede etc. Dabei profitieren wir von unserem kompetenten Netzwerk, zu dem Unternehmensberater, Steuerberater, Tierärzte, Pferdewirtschaftsmeister und weitere starke Partner gehören. Doch nicht nur juristisch, sondern auch persönlich besteht unser Bezug zu Pferden. Beide Rechtsanwälte sind mit Pferden und dem Pferdesport groß geworden. Zucht, Haltung und Ausbildung von Pferd und Reitern bilden die Grundlage unserer Erfahrung. Unser Wissen bezüglich Pferdekrankheiten, Verhalten von Pferden und nicht zuletzt der üblichen Fachsprache erleichtert die Kommunikation im Rechtsfall enorm und ist vor Gericht von erheblichem Vorteil.
Viele Fragen beschäftigen sich mit dem Mängelgewährleistungsrecht bei Pferden, die im BGB wie eine Sache- also wie z.B. ein Auto behandelt werden. Die häufigsten Fragen hier: handelt es sich um einen Mangel? War er bereits angelegt? Greifen die Gewährleistungsvorschriften? Was für weitergehende Schadensersatzansprüche habe ich? Verjährung?
Gerade beim Pferdekauf sind Verbraucherschutzrechte von größter Bedeutung. Aus der rechtlichen Einordnung des Pferdes als Sache ergibt sich immer wieder die Frage ob die handelnden Personen Unternehmer oder Privatleute sind. Auch hier kann es sich um Nuancen handeln, die die Einordnung und damit die Entscheidung Ihres Falles beeinflussen!
Sowohl für den Kauf/Verkauf eines Pferdes, für Reitbeteiligungen, Beritt, das Einstallen, Mieten, Leasen oder auch für das Besamen von Pferden werden Sie vorformulierte Verträge im Netz finden. Vorformulierte Verträge bergen aber oftmals Fallen und Stolpersteine, die für Laien nicht ersichtlich sind und die in der Folge erhebliche rechtliche Nachteile für Sie mit sich bringen. Insofern bieten wir Ihnen an, Verträge zu prüfen oder speziell auf Ihren Fall zu erstellen.
Gerade bei Pferdekaufverträgen ist eine individuelle Beratung sinnvoll. Wir empfehlen, sich bereits vor dem An- oder Verkauf eines Pferdes bei einem Anwalt über eventuelle Fallstricke zu informieren. Sprechen Sie uns an!
Pferde sind Fluchttiere. Wenn sie sich in die Enge getrieben fühlen oder auch bei Übermut, kann es zu gefährlichen Situationen für Mensch und Tier kommen. Pferdebisse, Tritte, der Sturz vom Pferd oder aus der Weide/ dem Stall ausgerissene Pferde stellen ein enorm hohes finanzielles und gesundheitsgefährdendes Potenzial dar. Schmerzensgeldansprüche, Schadensersatzansprüche und lange Gerichtverfahren mit komplizierten Gutachten sind dann häufig die Folge. Wir beraten und vertreten Sie als Stallinhaber, Geschädigter oder Pferdeeigentümer und übernehmen die Kommunikation mit Versicherungen,Haftpflichtversicherungen und Berufsgenossenschaften.
Bei der Tierarzthaftung gibt es hauptsächlich zwei Themenbereiche die immer wieder Grund für Streitigkeiten sind: die Ankaufsuntersuchungen (AKU) und der klassische Behandlungsvertrag. Bei der AKU muss man sich die Frage stellen, ob diese für die Kauf/Verkaufssituation empfehlenswert ist, wann sie möglicherweise besser weggelassen wird und welcher Tierarzt gewählt werden sollte. Käufern kann man hier nur ausdrücklich raten, einen eigens ausgewählten Tierarzt die Untersuchung durchführen zu lassen. Außerdem sollte man selbst- oder ein fachkundiger Vertreter – bei der Untersuchung anwesend sein. Viel zu oft wird zudem versäumt eine Sicherung der Blutwerte zu veranlassen. Das kostet wenig- kann im Streitfall aber von erheblicher Bedeutung sein.
Aber auch der normale Behandlungsvertrag zwischen Tierarzt und Pferdeeigentümer kann zu Problemen führen. So kann eine fehlerhafte Behandlung eines Pferdes dramatische Folgen führen.
Botulismus ist eine wenig bekannte und schwer unterschätzte Krankheit, die durch schädliche Belastung des Futters in vielen Fällen zum Tod zahlreicher Pferde in einem Stall führt. Hier waren wir maßgeblich beteiligt an der rechtlichen Aufklärung der Thematik und regten erfolgreich eine Verbesserung der Versicherungsmöglichkeiten für Pferdebetriebe an. Sprechen Sie uns unbedingt an, wenn der Verdacht auf Botulismuserkrankungen vorliegt!
Peter Hufendiek studierte an der Universität Bielefeld Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Gleichzeitig führte er auf dem elterlichen Hof den Pferdepensionsstall mit angeschlossener Landwirtschaft im Nebenbetrieb. Nach einigen Jahren als selbstständiger Rechtsanwalt wurde er Leiter eines Rechtsamst, dann Gemeindedirektor und anschließend für 10 Jahre hauptamtlicher Bürgermeister. Ab 2004 nahm er seine Anwaltstätigkeit wieder auf mit Schwerpunkt Pferderecht.
Rechtsanwältin Mara Kaltenborn, geb. Hufendiek, absolvierte ihr Studium ebenfalls an der Universität in Bielefeld. Seit 2017 ist sie zugelassene Rechtsanwältin. Ihr Interessenschwerpunkt liegt, neben allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten, im Pferderecht und im Bereich der Beratung und Erstellung von Vorsorgedokumenten.
Eine gute Beratung und Vertretung kostet Geld – aber nicht so viel, wie Sie vielleicht denken. Transparenz und Informationen hinsichtlich der auf Sie zukommenden Kosten sind für uns eine Selbstverständlichkeit und gehören zu einer fachkundigen Beratung dazu. Pauschale Angaben zur Vergütungsart und – höhe sind aufgrund der vielfältigen rechtlichen Sachverhaltsgestaltungen nicht möglich. Schildern Sie gerne Ihr Rechtsproblem in einem ersten Telefonat. Wir besprechen dann mit Ihnen, wie wir Ihnen helfen können und welche Kosten auf Sie zukommen. Häufig werden die Kosten für unsere Inanspruchnahme auch von einer Rechtsschutzversicherung, einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, im Wege der Beratungs- und Prozesskostenhilfe oder der Pflichtverteidigung von der Landeskasse übernommen.